Komplementärtherapien werden von vielen Menschen ergänzend zur Schulmedizin genutzt. Die Kosten werden jedoch nur in bestimmten Fällen von einer Versicherung übernommen.
Gesetzlich versichert
Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie die meisten Komplementärtherapien bezahlen gesetzlich Versicherte selbst. Eine Ausnahme ist zum Beispiel die Akupunktur bei bestimmten chronischen Schmerzen, wenn sie ärztlich erbracht wird.
Privat- und Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif. Für gesetzlich Versicherte gibt es Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, die einen Teil der Kosten übernehmen – meist mit jährlichen Höchstbeträgen.
Tipps
- Klären Sie die Kostenübernahme vor der ersten Sitzung schriftlich mit Ihrer Versicherung.
- Komplementärtherapien ersetzen keine ärztliche Abklärung und Behandlung.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Angaben zu Kosten und Versicherung können sich ändern – klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Versicherung.